Fragen & Antworten

Wann findet der Hof Flohmarkt statt und wer darf als VerkäuferIn teilnehmen?
Der Hof Flohmarkt findet am 28.09.2024 von 10.00-15.00 Uhr statt. Jeder darf als
VerkäuferIn teilnehmen, der auf seinem eigenen Grundstück seinen Stand aufbauen
kann. Kinder dürfen ebenso verkaufen, hier sollte allerdings eine Aufsichtsperson
anwesend sein. Öffentliche Plätze oder Gehwege dürfen NICHT genutzt werden!


Was darf auf dem Flohmarkt verkauft werden?
Alles, was im Haus, Hof, Garage, Keller und Dachboden nicht mehr gebraucht wird.
Ein gewerblicher Verkauf ist NICHT erwünscht.


Wie und bis wann kann ich mich anmelden?
Anmelden können Sie sich über das Anmeldeformular auf dieser Website oder über
eine Email an orga@hofflohmarkt-dorheim.de. Sie können sich bis zum 20.09.2025
anmelden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung per
Email.


Gibt es eine Teilnahmegebühr / Standgebühr?
Ja, wir bitten Sie um eine Teilnahmegebühr von 3 Euro. Von diesem Geld werden
Werbemaßnahmen und für jeden teilnehmenden Haushalt die passenden Luftballons zur Markierung des Hofes finanziert. Überschüssige Teilnahmegebühren werden zu gleichen Teilen den beiden
Dorheimer Kitas „Rappelkiste“ und „Simsalagrimm“ gespendet.


Darf ich Speisen und Getränke anbieten oder verkaufen? Was muss ich
beachten?

Für den Verkauf von Lebensmitteln ist eine Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz nötig (Gesundheitsausweis). Diese Belehrung können sie
beim Wetteraukreis in Friedberg beantragen. Die Belehrung ist für Sie kostenpflichtig.
Ihr Ansprechpartner hierfür ist Herr Nagel. Er berät Sie gerne und gibt Ihnen alle
nötigen Informationen: achim.nagel@wetteraukreis.de


Bin ich gezwungen bei Regenwetter mitzumachen?
Nein, das ist jedem selbst überlassen.


Soll oder muss ich die angegebenen Zeiten einhalten?
Das bleibt jedem selbst überlassen. Erfahrungsgemäß sind die professionellen
Käufer schon früher unterwegs.


Woher wissen die Besucher, in welchen Straßen etwas stattfindet?
Wir erstellen nach Anmeldeschluss einen Ortsplan, auf welchem alle teilnehmenden
Höfe und Grundstücke markiert sind. Eine aktuelle Liste mit den angemeldeten
Straßen finden Sie ebenso auf dieser Website. Die teilnehmenden Höfe sind mit
Luftballons gekennzeichnet.


Wenn ich nicht angemeldet bin und trotzdem aufbaue?
Nur die bis zum Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen können wir beim
aktuellen Ortsplan berücksichtigen.